Aus dem im Jahr 2015 überarbeiteten Hospiz- und Palliativgesetz geht die Finanzierung der stationären Hospizversorgung hervor. Demnach werden 95% der anfallenden Kosten über die Kranken- und Pflegekassen finanziert, die verbleibenden 5% Kosten werden vom stationären Hospiz bzw. den Träger über Spenden aufgebracht.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt zumeist für einen Zeitraum von vier Wochen.
Rechtzeitig vor Ablauf der Frist stellen wir vom Elisabeth Hospiz einen Antrag auf Verlängerung der Kosten, welcher in der Regel gewährt wird.
Sollte keine weitere Kostenübernahme gewährt werden, informieren wir Sie zeitnah darüber und unterstützen Sie bei der Suche nach Alternativen.
Helfen Sie bitte mit!
Unterstützung durch sogenannte Anlassspenden wie bspw. ein Geburtstag oder Familienfest oder Spenden aus dem Erlös von besonderen Aktionen in Vereinen oder Schulen, Benefizveranstaltungen, Sponsorenläufe, etc. helfen uns dabei, unseren Auftrag, Schwerstkranke und Sterbende sowie deren Familien würdig zu begleiten.
Ab einem Spendenbetrag von 100,00 € erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung.
Bitte vermerken Sie hierzu bei der Überweisung folgendes:
- Verwendungszweck
- Name und vollständige Anschrift,
damit wir die Spendenbescheinigung zuschicken können.
Spendenkonto: 50 817 402
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
IBAN: DE47 7215 0000 0050 8174 02
BIC: BYLADEM 1 ING
Spenden unter 100,00 € können ebenfalls bei der Steuer berücksichtigt werden, hierzu genügt es, der Steuererklärung die Kopie des entsprechenden Kontoauszugs beizulegen. Der Eigenanteil von fünf Prozent für die laufenden Betriebskosten des Elisabeth Hospiz muss durch die Elisabeth Hospiz Ingolstadt gGmbH selbst durch Spenden aufgebracht werden.